Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter
unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung
werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht
bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung
und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn,
sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten
(Kaution, Kurtaxe) werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der
Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt
als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht
übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Das Mietobjekt kann ab 16:00 Uhr am Anreisetag übernommen werden.
4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten
und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nach-
kommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des
sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl
Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos
auflösen.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar bis 10:00 Uhr am Ab-
reisetag zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei Auszug ist das Objekt besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Haus-
müll zu entsorgen. Der Kühlschrank ist zu leeren. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Sollte ein Schlüssel durch den Mieter verloren gehen, werden alle zur Wohnung, Schliessanlage
zugehörige Schlösser ausgetauscht. Die Kosten € 130,-- trägt der Mieter.
6. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 92 Tage vor Anreise: € 80.-- Bearbeitungsgebühr
91 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
9 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % des Mietpreises
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für
den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen
ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung
beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der
nächste Werktag).
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
7. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen
usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer,
ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt
anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder
nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende
Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung
des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen
Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung
ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche
der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen
trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das
Verschulden wird vermutet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.